AGB
§ 1 Allgemeines:
Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen eines
Vertrages, die Pflichten der Fa. ATT Autotechnik + Tuning · Schmidt
& Siegwarth GmbH (im folgenden: Verkäuferin) und deren Kunden (im
folgenden: Käufer) und die Abwicklung der zwischen dem Käufer und der
Verkäuferin geschlossenen Verträge.
Für alle Angebote, Verträge sowie
Lieferungen und Leistungen der Verkäuferin gelten ausschließlich die
nachstehenden Bedingungen, welche auch für alle nachfolgenden
Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen.
Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
Abweichenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Vertreter
oder Verkäufer der Verkäuferin sind nicht befugt, irgendeine Änderung
oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
Gegenüber
Kaufleuten sind Eklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen nur
dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen wurden.
Geringfügige
technische oder optische Abweichungen zwischen den angebotenen und
verkauften Artikeln behält sie die Verkäuferin ausdrücklich vor. Diese
berechtigen den Käufer nicht zur Reklamation.
Verbraucher ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt,
der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
§ 2 Angebot und Preise:
Angebote
sind stets freibleibend und unverbindlich sowie bis zu 30 Tage nach dem
Ausstellungsdatum befristet. Zwischenverkauf ist ausdrücklich
vorbehalten.
Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur ihrer
Rechtswirksamkeit der vollständigen schriftlichen Bestätigung der Fa.
ATT Autotechnik und Tuning · Schmidt & Siegwarth GmbH. Dies gilt
auch für Nebenabreden.
Unsere Mitarbeiter sind lediglich befugt,
Beschreibungen der zum Verkauf stehenden Materialien und Stoffe zu
geben. Für die richtige Auswahl haftet allein der Käufer. Zusicherungen
unserer Mitarbeiter bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Angaben
in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in
den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen,
technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen
entsprechenunserer Erfahrung.
Sie sind unverbindlich, soweit sie nicht
in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Eine Gewähr für den Anwendungsfall, sowie eine Haftung aus Beratung
durch unsere Mitarbeiter kann von uns nicht übernommen werden. Unsere
Mitarbeiter üben lediglich eine unverbindliche Beratertätigkeit aus.
Insbesondere die Bauaufsicht, die Einhaltung der
Verarbeitungsrichtlinien und die Beachtung der Regeln der Technik liegen
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers, bzw. des
Verarbeiters, auch wenn unsere Mitarbeiter anwesend sind.
Bedingt
durch technische Entwicklungen können Änderungen eintreten. Gültig ist
die jeweils neuste Ausgabe unserer technischen Information, die nach
bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Eine Haftung kann hieraus jedoch nur
abgeleitet werden, soweit diese Bestandteil unserer vertraglichen
Vereinbarungen ist.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen insbesondere von uns ausgefertigte technischen Beschreibungen
behalten wir uns das Eigentum vor. Sie dürfen nur für die angegebenen
Zwecke verwendet werden und Dritten nur mit unserer Zustimmung
zugänglich gemacht werden.
An die Verkäuferin gerichtete Kaufangebote
bzw. Bestellungen gelten als angenommen, soweit die Verkäuferin nicht
innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Angebots bzw. der Bestellung
schriftlich widersprochen hat.
Die Angebote von der Verkäuferin
erfolgen stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz der
Verkäuferin einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Porto,
Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten Preise
verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise maßgeblich.
§ 3 Zahlungsbedingungen:
Rechnungen
der Verkäuferin sind grundsätzlich zahlbar per Nachnahme, direkt bei
Lieferung, oder per Vorauskasse. Ist mit einzelnen Kunden eine
Sondervereinabrung getroffen, so geraten diese bei nicht vertragsgemäßer
Zahlung ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungen des Käufers dürfen
von der Verkäuferin zunächst auf ältere Rückstände angerechnet werden.
Bei
Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen
in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit fünf Prozent
p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der
Verkäuferin eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Ist Ratenzahlung
vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so
wird die gesamte noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle
weiteren Forderungen der Verkäuferin aus anderen Lieferungen und oder
Leistungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Verkäuferin ist
auch berechtigt, in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren
Lieferungen und oder Leistungen zu verweigern.
Der vorgenannte Absatz
gilt entsprechend auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das
Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung:
Vereinbarungen
über Liefertermine und -fristen können verbindlich und unverbindlich
getroffen werden, bedürfen jedoch, insbesondere bei nachträglicher
Änderung, der Schriftform und stehen, gegenüber Kaufleuten,
grundsätzlich unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der ordnungsgemäßen und
inhaltlich korrekten Selbstbelieferung der Verkäuferin durch den
Hersteller, Fertiger, Zulieferer oder Vorlieferanten, sofern die Nicht-
bzw. Falschlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist.
Die
Verkäuferin wird von jeglicher Leistungs-/ Lieferverpflichtung befreit,
wenn der Vorlieferant oder Hersteller aus, in seinem Bereich begründeten
Umständen, (z. B. Konkurs, Betriebsstillegung, Sortimentsänderungen u.
ä.) nicht mehr oder nur teilweise liefert.
Die Lieferzeit verlängert
sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und oder sonstige
unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches
Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), gleichwohl diese
Umstände bei der Verkäuferin oder beim Vorlieferanten oder Hersteller
auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Die Verkäuferin als
auch der Käufer sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die Lieferverzögerungen länger als drei Monate andauern.
Schadenersatzansprüche
kann der Käufer aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der
Lieferverpflichtung nicht herleiten, es sei denn, diese beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wird auf Wunsch des Käufers der
Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden
Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem
Grunde, der in der Sphäre des Käufers begründet ist, nicht zustande, so
ist die Verkäuferin berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosem Ablauf
einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu
verfügen; die Lieferfrist gegenüber dem Käufer wird hierdurch
entsprechend verlängert.
Nur wenn der Käufer die vereinbarten
Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Verkäuferin zur Einhaltung
der Lieferfristen verpflichtet. Die Verkäuferin ist auch zur
Teillieferung berechtigt. Von ihr gelieferte Ware ist auch dann
anzunehmen, wenn diese unwesentliche oder nicht die Funktion
einschränkende Mängel aufweist.
§ 5 Versand - Gefahrübergang, Rücksendung:
Der
Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Verkäuferin
erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wenn es sich bei diesem um
einen Verbracuher handelt. Versandart und Versandweg kann die
Verkäuferin nach freiem Ermessen bestimmen. Warenlieferungen werden nur
auf besondere Weisung des Käufers transportversichert. Der Käufer trägt
die Kosten für eine Transportverpackung.
Handelt es sich bei dem
Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit
der Übergabe an selbigen auf ihn über. Bei Kaufleuten geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung mit der
Übergabe der Ware an den Frachtführer oder die mit dem Transport
beauftragte Person bzw. Instituiton über. Befindet sich der Käufer in
Annahmeverzug, so ist dies der Übergabe gleichzusetzen.
Eine
eventuelle Rückerstattung von der Verkäuferin an den Käufer erfolgt
grundsätzlich nur in Höhe der gegenseitig empfangenen Leistungen, ohne
Versandkosten.
Mangelfreie Ware, die speziell für den Käufer
gefertigt, angepasst oder modifiziert wurde, ist von der Rücknahme
grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 6 Gewährleistung:
Ansprüche
aus offensichtlichen Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften
bestehen nur, wenn die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten
Eigenschaft unverzüglich - bei Kaufleuten innerhalb der sich aus § 377
HGB ergebenden Fristen - und bei Verbrauchern innerhalb von 60 Tagen,
schriftlich angezeigt werden. Unterbleibt die rechtzeitige
Mängelanzeige, so sind Ansprüche gegen die Verkäuferin aufgrund dieser
nicht oder verspätet gerügten Mängel ausgeschlossen. Die Verkäuferin
haftet unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
Die
Verkäuferin behält sich gegenüber Kaufleuten vor, die Mängelbeseitigung
wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen.
Hierzu ist der Käufer, sofern es sich bei diesem um einen Kaufmann i. S.
des HGB handelt, verpflichtet, der Verkäuferin die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine
Nachbesserungspflicht. Der Verkäuferin steht eine angemessene Anzahl von
Versuchen, mindestens jedoch drei, zu, der Gewährleistungsverpflichtung
nachzukommen. Erst nachdem diese Nachbesserungsversuche allesamt
fehlgeschlagen sind, ist der Käufer, sofern es sich bei diesem um einen
Kaufmann i. S. des HGB handelt, berechtigt, eine Minderung des
Kaufpreises oder die Wandlung des Vertrages zu verlangen.
Handelt es
sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so kann dieser nach seiner
Wahl Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den
Kaufpreis mindern.
Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und
Schäden, die auf eigenmächtige Mängelbeseitigungsversuche des Käufers,
Bearbeitungen und oder Veränderungen des Kaufgegenstandes durch Dritte
bzw. den Käufer, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
natürliche Abnutzung, fehlende bzw. nachlässige Behandlung oder wenn der
Einbau des Kaufgegenstandes nicht in einer autorisierten bzw. dazu
berechtigten Fachwerkstatt vorgenommen wurde, es sei denn, der Käufer
weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf den Einbau
zurückzuführen ist, zurückzuführen sind. Ein Gewährleistungsausschluß
gilt ebenfalls bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Waren
von den Prospektangeboten.
Die Verkäuferin ist berechtigt, die
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für sie mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist.
Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Käufers grundsätzlich unberührt.
Soweit
die Verkäuferin über die vereinbarte Gewährleistungpflicht hinaus aus
Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein
Rechtsanspruch des Käufers noch eine Rechtspflicht der Verkäuferin
anerkannt.
Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt zwei Jahre
ab der Übergabe der Ware an den Käufer. Für gebrauchte Waren beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr ab der Übergabe der Ware an den Käufer.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. des HGB, so
beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich ein Jahr, unabhängig
davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Ware handelt.
Keinerlei
selbstständige Verpflichtungen der Verkäuferin können aus eventuellen
Garantieversprechen von Herstellern abgeleitet werden. Die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben hiervon jedoch unberührt.
§ 7 Haftung:
Die
Verkäuferin haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund- grundsätzlich nur
für Schäden, die diese oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder bei
der Verletzung von, für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen,
Pflichten leicht fahrlässig, herbeigeführt haben. In Fällen leichter
Fahrlässigkeit ist die Haftung der Verkäuferin der Höhe nach beschränkt
auf die, bei vergleichbaren Geschäften dieser Art, typischen Schäden,
welche bei Vertragsabschluß oder spätestens bei Begehung der
Pflichtverletzung vorhersehrbar waren.
Von dieser
Haftungsbeschränkung sind grundsätzlich Ansprüche aus Produkthaftung
sowie Haftungsfolgen im Bereich von Körper- oder Gesundheitsschäden des
Käufers, sofern es sich bei diesem um einen Verbraucher handelt,
ausgeschlossen.
Gegenüber Kaufleuten ist eine Haftung der Verkäuferin
für Folgekosten von Mängeln bzw. Reklamationen (z. B. Ein-, Aus- bzw.
Umbaukosten, Lackierung, Buß- oder Verwarnungsgeldern, Aufwendungen für
Mietfahrzeuge etc.) grundsätzlich ausgeschlossen, da die dem Käufer
gewährten, äußerst günstigen Einkaufskonditionen, die bereits, ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht, einen hypothetischen Anteil an
eventuellen Folgekosten eines Mangels bzw. einer Reklamation beinhalten.
Grundsätzlich
ist der Verbraucher nur berechtigt Schadenersatz zu verlangen, wenn der
Mangel durch die Verkäuferin zu vertreten ist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt:
Die
Verkäuferin behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum
Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem
Käufer vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt.
Künftige Forderungen tritt der Käufer aus dem
Weiterverkauf der gelieferten Waren zur Sicherung für den jeweils
zugunsten der Verkäuferin bestehenden Saldo an die Verkäuferin ab.
Werden vom Käufer gelieferte Waren zusammen mit anderen, nicht der
Verkäuferin gehörenden Waren veräußert, so erfolgt die
Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Verkäuferin in Rechnung
gestellten Wertes der gelieferten Ware.
Der Käufer darf
Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen
Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen
sind vom Käufer unverzüglich der Verkäuferin mitzuteilen. Der Käufer hat
darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte der Verkäuferin
hinzuweisen.
Werden von der Verkäuferin gelieferte Waren vom Käufer
mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als
vereinbart, daß die Verkäuferin Miteigentum im Verhältnis des Wertes der
gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache
erwirbt. Der Käufer ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung
bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet.
Der Käufer ist
berechtigt, die an die Verkäuferin sicherungshalber abgetretenen
Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
vertragsgemäß nachkommt.
Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin
alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und
Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume.
Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in ihren Besitz zu nehmen und durch
freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme
bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch
keine konkludente Wandlungs- oder Rücktrittserklärung; die Wirksamkeit
des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt.
Soweit gesetzlich
zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere
Ansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin ausgeschlossen,
insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware
selbst entstanden sind sowie Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften. Nur bei letzterem ist der Käufer zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 9 Vertragsanpassung - Rücktritt:
Ein
Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn
unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. § 4 Abs. 3 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Verkäuferin eintreten. Die Verkäuferin ist dann
berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine
Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Käufer
eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten vom Vertrag
zurücktreten. Zur Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung
ist der Käufer jedoch nicht berechtigt.
Die Verkäuferin kann ferner
vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben oder ein Antrag auf
Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein
gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichs verfahren über sein
Vermögen eröffnet worden ist.
Im Falle des Rücktritts der Verkäuferin
gilt ein Betrag von 20 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als
Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn als vereinbart.
Wenn der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist, kann sich der
Prozentsatz verringern. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so sind
Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten ausgeschlossen.
§ 10 Aufrechnung - Zurückbehaltung:
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
§ 11 Widerrufsbelehrung:
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so kann dieser seine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen, bzw. vier Wochen, wenn ihm diese Belehrung erst nach Vertragsschluß zur Kenntnis gelangt ist, ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. ATT Autotechnik + Tuning
Schmidt & Siegwarth GmbH
Ottersdorferstrasse 15
76437 Rastatt
Telefon +49 (7222) 15 99 00
Telefax +49 (7222) 15 99 01
info@att-tec.com
www.att-tec.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene
Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies
gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die
Rücksendekosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag
von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sei bei einem höheren Preis der
Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden
bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zu Erstattung von Zahlungen müssen
Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Ihrer Widerrufserklärung
erfüllen.
§ 12 Schlußbestimmung:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl:
Handelt es sich beim dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB oder hat der Käufer seinen Wohnsitz und oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der Deutschen Zivilporzessordnung (ZPO), dann ist Erfüllungsort für beide Seiten Rastatt und Gerichtsstand für beide Seiten Rastatt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand: August 2007




